Flugverspätung, Ausfall oder Stornierung.

Wer regelmäßig verreist, hat es bestimmt schon erlebt. Die Maschine hat Flugverspätung oder es erfolgt sogar ein Ausfall bzw. eine Stornierung des Fluges. Eine Flugverspätung oder auch Ausfall ist zwar unangenehm, doch wie jedes Unglück hat auch eine Flugverspätung ihr Gutes. Gemäß EU-Verordnung EG 261 haben Sie nämlich Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Dabei muss jedoch die Fluggesellschaft für die Verspätung, den Ausfall oder die Stornierung verantwortlich sein. Im Schnitt darf der Flug nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, doch unterscheidet sich dies von Land zu Land.

Was sollten Sie vor Ort tun?

Sprechen Sie das Bodenpersonal der Fluglinie an und:

  • dokumentieren Sie den Zeitpunkt des geplanten und des tatsächlichen Abfluges
  • fotografieren Sie die Anzeigetafel des Flughafens
  • notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen
  • sammeln Sie alle Quittungen über entstandene Kosten.

Bei einer Pauschalreise weisen Sie den Veranstalter unverzüglich auf die Verspätung hin. Nehmen Sie hierzu am besten einen Zeugen hinzu oder lassen Sie sich Ihre Meldung schriftlich bestätigen.

Was tun um Entschädigung / Schadenersatz zu erhalten?

  • Sie können versuchen Ihre Ansprüche gegenüber der Airline oder dem Veranstalter selbst durchzusetzen.
  • Alternativ können Sie einen Anwalt beauftragen, der dies für Sie übernimmt.
  • Schalten Sie einen spezialisierten Dienstleister wie bspw. Flightright ein. Nach einer kostenlosen Prüfung Ihres Falles durch den Dienstleister, geben Sie den Vorgang ab. Der Dienstleister kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und überweist Ihnen Ihre Entschädigung bzw. den Schadenersatz abzüglich seiner Provision.